Warum veröffentlichen wir auf unserer
Homepage keine Gerichtsurteile?
Fernsehen, Tagespresse und Illustrierte veröffentlichen
regelmäßig Hinweise auf Gerichtsurteile.
Auch im Internet werden mehr und mehr Entscheidungen
und Anmerkungen dazu veröffentlicht.
Wir haben uns entschlossen, keine Urteile oder rechtlichen
Hinweise ins Internet zu stellen. Warum?
Jedes Urteil ist eine Einzelfallentscheidung. Es ist
nicht möglich, die Entscheidung "eins zu eins"
auf einen anderen Sachverhalt zu übertragen.
Die Vergleichbarkeit der Sachverhalte ist aber das entscheidende
Kriterium für die Bewertung, ob ein Urteil auf
Ihren Fall anwendbar ist oder nicht. Danach wird die
Entscheidung noch im Vergleich zu anderen – möglicherweise
abweichenden – Urteilen zu bewerten sein.
Ein zentraler Punkt in der anwaltlichen Beratung liegt
also in der Beurteilung, welche Entscheidungen für
den eigenen Fall von Bedeutung sein können und
welche nicht. Hierfür ist es notwendig, dass Sie
uns ihren Fall in allen Einzelheiten schildern.
Dies bedeutet keine Entmündigung der Rechtssuchenden.
Im Gegenteil. Mit dem Recht ist es wie mit der Medizin:
Die Arznei wirkt nur, wenn vorher ein Befund erhoben
und festgestellt wurde, dass es auch die richtige ist.
Selbstverständlich nehmen wir aber Ihre Hinweise
auf in den Medien veröffentlichte Entscheidungen
gerne entgegen und überprüfen für Sie,
ob aus der Entscheidung für Ihren Fall günstige
Schlüsse gezogen werden können.
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